Methode

Diese Methode wird erst nach erfolgreicher Krebstherapie und bei dann bestehendem Kinderwunsch aktuell. Die gespendeten Embryonen stammen meist von Kinderwunschpaaren, die ihre Kinderwunschbehandlung abgeschlossen haben und  die noch vorhandenen tiefgefrorenen Embryonen nicht vernichten möchten. Diese Embryonen werden aufgetaut und in die Gebärmutter der Empfängerin eingesetzt werden. Die Vorbereitung für den Embryotransfer verläuft wie bei der Eizellspende.  

Risiken 

Die Empfängerin hat kaum Risiken, bis auf geburtshilfliche, welche in jeder Schwangerschaft auftreten können. 

Rechtslage 

Gemäss Artikel 4 im Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist die Embryonenspende in der Schweiz verboten. Die Rechtslage ist jedoch innerhalb der europäischen Union von Land zu Land und in den USA von Staat zu Staat verschieden.

In Deutschland nicht verboten ist eine nicht-kommerzielle Vermittlung von imprägnierten Eizellen oder Embryonen, die während einer Kinderwunschbehandlung legal entstanden sind und die der Kinderwunschpatientin anschliessend nicht eingesetzt werden konnten.

Die Embryonenspende ist in Deutschland somit erlaubt beziehungsweise momentan gesetzlich nicht eindeutig geregelt; es gibt zu dieser Fragestellung weder im Embryonenschutzgesetz noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entgegenstehende Aussagen.

Die Embryonenspende ist in Österreich nicht erlaubt.

Kosten 

 Die Kosten für einen Behandlungszyklus im Ausland belaufen sich etwa auf CHF 12‘000, allfällige Reisekosten nicht eingerechnet. Es gibt allerdings grosse Unterschiede bzgl. der Kosten zwischen den europäischen Zentren.

Das "Netzwerk Embryonenspende" ist eine nicht-kommerzielle Vereinigung. Alle Leistungen werden ohne Gewinnerzielungs-absicht erbracht. Es werden nur die nachgewiesenen Kosten auf das Wunschelternpaar weitergeleitet. Insgesamt muss man mit Eigenkosten von rund 1000.- Euro rechnen. Ärztliche Leistungen, die nicht mit der Embryonenspende in direktem Zusammenhang stehen (medizinische Hintergrundbehandlung) werden separat abgerechnet und in der Regel durch die zuständige Krankenversicherung übernommen.

entfällt, da es in Österreich nicht erlaubt ist. Kosten für Behandlung im Ausland, siehe Schweiz.

Notizen & Fragen

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