Methode

Normalerweise wächst pro Zyklus ein Eibläschen zur Sprungreife heran. Bei der Stimulation wird das Wachstum der Eibläschen für ca. 2 Wochen mit täglichen Hormonspritzen so angeregt, dass idealerweise 10 bis 15 Eizellen reifen. Die Eizellen werden mit einer feinen Nadel über die Scheide aus dem Eierstock gewonnen. Die Eizellen werden im Labor in Stickstoff schockgefroren (=Kryokonservierung) und bei -196 Grad Celsius aufbewahrt. Die Eizellen können dann, wenn eine Schwangerschaft erwünscht ist, aufgetaut und mit dem Samen des Partners ausserhalb des Körpers befruchtet und anschliessend wieder in die Gebärmutter eingesetzt werden.

Verzögerung in der Behandlung 

ca. 2 Wochen (für Stimulation)

Risiken 

Die Gewinnung der Eizellen aus dem Eierstock ist ein kleiner Eingriff, birgt aber auch ein gewisses Risiko in sich. Da die Entnahme mit einer Kanüle von der Scheide erfolgt, kann es zu Infektionen oder zu Verletzungen von Blutgefäßen oder Nachbarorganen, wie z. B. der Harnblase oder dem Darm kommen. Das kann zu Blutungen führen, die meistens von allein wieder aufhören. Insgesamt sind Verletzungen aber äusserst selten. Mit den neuen Einfriertechniken überleben 80-90% der Eizellen das Auftauen unbeschadet. Bei der hormonellen Anregung der Eierstöcke kann es zu einer Überreaktion der Eierstöcke kommen. Dabei kann sich Flüssigkeit im Bauchraum bilden und es können Unterleibsschmerzen auftreten.

Rechtslage 

In der Schweiz ist das Konservieren von Keimzellen erlaubt und durch Artikel 15 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung geregelt.  Eizellen dürfen nicht während der Chemo- oder Radiotherapie entnommen und eingefroren werden.

In Deutschland ist das Konservieren von unbefruchteten Keimzellen erlaubt und durch das Embryonenschutzgesetz geregelt.

In Österreich ist das Einfrieren unbefruchteter Eizellen aus einem medizinischen Grund (medical freezing) erlaubt und im Fortpflanzungsmedizingesetz (BGBl. Nr. 275/1992 §2b) geregelt.

Kosten 

Seit dem 1. Juli 2019 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den notwendigen Prozess um Eizellen einzufrieren (Stimulation, Entnahme, Einfrieren) sowie für die Lagerung der Eizellen während fünf Jahren. Weitere Massnahmen (wie etwa die Befruchtung der Eizelle) müssen durch die Patientin selber getragen werden. Eine Grössenordnung der Kosten für diese Massnahmen finden Sie hier.

Die Kyrokonservierung zur Fertilitätsprotektion ist in Deutschland keine Kassenleistung. Im Rahmen einer sogenannten Kostenerstattung steht es den Kassen frei, sich nach entsprechender Nachfrage an den Kosten zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Es muss mit  Kosten für Medikamente (ca. 1500-2000 Euro), für die Stimulation (ca. 1000-1500 Euro) und für die Lagerung (jährlich etwa 400-800 Euro) gerechnet werden.

Die Kryokonservierung von unbefruchteten Eizellen ist in Österreich weder eine Leistung der Krankenkassen noch des IVF- Fonds. Die Kosten sind nicht einheitlich geregelt. Es sollte mit Kosten für die Medikamente (ca. 2000 €), für die Stimulation und Eizellentnahme (1000- 2000 €) und jährliche Lagerung (etwa 280-350 €) gerechnet werden.

Wissenschaft 

Diese Methode gilt mittlerweile als etabliert. Die Erfolgsrate konnte  dank einer neuen Einfriertechnik, der Vitrifikation, gesteigert werden.

Notizen & Fragen

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