Methode

Die durch dasselbe Vorgehen, wie bei „unbefruchtete Eizellen einfrieren“ beschrieben, gewonnen Eizellen werden mit dem aufbereiteten Sperma des Partners in einem Reagenzglas zusammengebracht oder mit einem Spermium injiziert (d.h. ein Spermium wird mittels Hohlnadel in die Eizelle eingebracht). Es findet in ca. 60% der Fälle eine Befruchtung statt. Die befruchteten Eizellen werden dann in winzigen Glasröhrchen tiefgefroren und in flüssigem Stickstoff aufbewahrt bis sie vor dem unmittelbaren Gebrauch aufgetaut und in die Gebärmutter übertragen werden (Embryonentransfer). Diese Methode kommt nur bei bestehender Partnerschaft in Frage. 

Verzögerung in der Behandlung 

ca. 2 Wochen (für Stimulation)    

Risiken 

Die Risiken für die Gewinnung der Eizellen sind dieselben wie bei "unbefruchtete Eizellen einfrieren" beschrieben.
Das Verfahren der Kryokonservierung von befruchteten Eizellen ist bewährt und sicher. Allerdings überleben nicht alle befruchteten Eizellen den Einfrier- und Auftauvorgang.

Rechtslage 

Gemäss Schweizer Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist die Konservierung von Embryonen nicht erlaubt. D.h. Eizellen müssen in einem sehr frühen Befruchtungsstadium (als sogenannte Zygoten) eingefroren werden. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch nicht zu einer Verschmelzung von mütterlichem und väterlichem Genmaterial gekommen.

Gemäss Embryonenschutzgesetz ist die Konservierung von Embryonen nicht erlaubt. D.h. Eizellen müssen in einem sehr frühen Befruchtungsstadium (als sogenannte Zygoten) eingefroren werden. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch nicht zu einer Verschmelzung von mütterlichem und väterlichem Genmaterial gekommen.
Diese Methode kommt in Deutschland nur für feste Partnerschaften in Frage, da befruchtete Eizellen nur nach Zustimmung des Partners übertragen werden können.

Entsprechend dem Fortpflanzungsmedizingesetz dürfen in Österreich Blastozysten kryokonserviert werden. Für die Befruchtung ist eine feste Partnerschaft erforderlich, ein Notariatsakt oder eine Heiratsurkunde muss vorgelegt werden

Kosten 

Seit dem 1. Juli 2019 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den notwendigen Prozess um Eizellen einzufrieren (Stimulation, Entnahme, Einfrieren) sowie für die Lagerung der Eizellen während fünf Jahren. Weitere Massnahmen (wie etwa die Befruchtung der Eizelle) müssen durch die Patientin selber getragen werden. Eine Grössenordnung der Kosten für diese Massnahmen finden Sie hier.

 

Die Kyrokonservierung zur Fertilitätsprotektion ist in Deutschland keine Kassenleistung. Im Rahmen einer sogenannten Kostenerstattung steht es den Kassen frei, sich nach entsprechender Nachfrage an den Kosten zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Es muss mit Kosten für Medikamente (ca. 1500-2000 Euro), für die Stimulation (ca. 1000-1500 Euro) und für die Lagerung (jährlich etwa 400-800 Euro) gerechnet werden.

Der IVF-Fonds übernimmt 70% der Kosten bei max. 4 Zyklen, sofern bestimmte medizinische Bedingungen erfüllt sind. Der Eigenanteil beträgt in diesem Fall knapp 1000 € pro Zyklus. Die jährliche Lagerung muss selbst finanziert werden (ca. 280-350 €).

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, erfolgt die Behandlung als Selbstzahler. Hierfür sind die Kosten nicht einheitlich geregelt. Es muss mit Kosten für die Medikamente (ca. 2000 €), für die Stimulation und Eizellentnahme (1000- 3500 €) und jährliche Lagerung (ca. 280-350 €) gerechnet werden.

Ob die Bedingungen in Ihrem Fall erfüllt sind, besprechen Sie am besten mit Ihrem Reproduktionsmediziner*in.

Wissenschaft 

Diese Methode gilt als Standard. Sie wird weltweit häufig und erfolgreich angewendet.    

Notizen & Fragen

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